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Kälte & Klima2 Min. LesezeitStand September 2026

Kältemittel-Wende: Was die neuen F-Gas-Regeln für Ihre Anlage bedeuten

Die EU hat den Ausstieg aus fluorierten Kältemitteln verbindlich gemacht, die Schweiz zieht nach. Wer heute eine Kälteanlage oder Wärmepumpe plant, plant für ein Kältemittel, das in zehn Jahren noch verfügbar und bezahlbar sein muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die in der EU zulässige Menge fluorierter Kältemittel (HFKW) sinkt von 24 % des Niveaus von 2015 auf rund 5 % ab 2030 – und auf null bis 2050.
  • Knappheit trifft Bestandsanlagen lange vor jedem Verbot: Kältemittel für Service und Reparatur wird teurer.
  • Natürliche Kältemittel – CO₂, Propan, Ammoniak – sind nicht quotiert, aber nicht austauschbar: jedes hat ein eigenes Gefährdungsbild.
  • Das Sicherheitskonzept bestimmt Aufstellort, Maschinenraum und Gaswarnung – es gehört vor den Systementscheid, nicht danach.

01Aus «weniger» wird «keine»

Mit der Verordnung (EU) 2024/573 hat die EU aus dem schrittweisen Absenken fluorierter Kältemittel einen verbindlichen Ausstieg gemacht. Die Menge, die jährlich in Verkehr gebracht werden darf, wird in CO₂-Äquivalenten gedeckelt – und sinkt in grossen Stufen. Die Schweiz gleicht ihre Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung an diese Regeln an.

F-Gas-Quote der EU: 100 Prozent 2015, 24,3 Prozent 2025, 12,3 Prozent 2027, 5,2 Prozent 2030, null ab 20500 %25 %50 %75 %100 %100 %24,3 %202512,3 %2027≈ 5 %20300 %20152020202520302035204020452050ZULÄSSIGE HFKW-MENGE IN DER EU · CO₂-ÄQUIVALENT · 2015 = 100 %Natürliche Kältemittel(CO₂, Propan, Ammoniak)sind nicht quotiert.
Die Quote halbiert sich in wenigen Jahren Anhang VII, Verordnung (EU) 2024/573

Weil in CO₂-Äquivalenten gerechnet wird, «kostet» ein Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial pro Kilogramm besonders viel Quote. Verbreitete Mittel wie R404A oder R410A werden dadurch knapp und teuer – lange bevor ein ausdrückliches Verbot greift. Für neue Geräte gelten zusätzlich gestaffelte Verbote: für viele kompakte Klimageräte und Wärmepumpen ab 2027 bereits eine Grenze von GWP 150.

02Was das für bestehende Anlagen heisst

Bestandsanlagen dürfen weiterlaufen. Das Risiko liegt in der Versorgung: Muss eine Anlage mit einem auslaufenden Kältemittel in fünf Jahren repariert oder nachgefüllt werden, wird das teuer oder mit Frischware gar nicht mehr möglich. Für jede Anlage mit R404A, R410A oder R134a lohnt sich deshalb heute die Frage, ob das Kältemittel bis zum geplanten Nutzungsende verfügbar bleibt – und ob ein geplanter Ersatz vorgezogen werden sollte.

03Drei natürliche Kältemittel, drei Gefährdungsbilder

Die Alternativen sind technisch ausgereift, aber sie verhalten sich grundverschieden:

  • CO₂ (R744) ist weder brennbar noch giftig, aber schwerer als Luft. Bei einer Leckage sammelt es sich am Boden und verdrängt geruchlos den Sauerstoff. Nötig sind bodennahe Sauerstoffsensoren und Zwangslüftung. Zudem arbeiten CO₂-Anlagen mit Drücken von über 100 bar – Bauteile aus herkömmlichen Anlagen sind nicht übertragbar.
  • Propan (R290) ist hoch brennbar. Es braucht eine Einteilung in Ex-Zonen und ein Explosionsschutzdokument, das der Betreiber vorlegen muss.
  • Ammoniak (R717) ist giftig, warnt aber durch seinen stechenden Geruch selbst. Es verlangt einen separaten Maschinenraum, eine Gaswarnanlage und ein Evakuierungskonzept – bewährt seit über hundert Jahren in der Industriekälte.

Hinzu kommt bei CO₂ eine sommerliche Schwäche: Oberhalb von rund 31 °C arbeitet der Kreislauf «überkritisch», und der Wirkungsgrad sinkt spürbar. Standorte mit heissen Sommern brauchen deshalb gezielte Gegenmassnahmen wie Ejektoren oder Parallelverdichtung – das gehört in die Wirtschaftlichkeitsrechnung, nicht in die Nachbesserung.

04Die Reihenfolge entscheidet

Der häufigste Planungsfehler ist, zuerst das System zu wählen und danach das Sicherheitskonzept «dazuzubauen». Richtig ist der umgekehrte Weg: Das Gefährdungsbild des Kältemittels bestimmt Aufstellort, Maschinenraum, Lüftung und Detektion – und damit Flächen und Kosten. Wer das früh klärt, vermeidet Umplanungen, wenn Bewilligungsbehörde oder Suva ihre Anforderungen stellen.

Merksatz

Natürliche Kältemittel sind zukunftssicher, aber nicht austauschbar: CO₂ verdrängt Sauerstoff, Propan ist brennbar, Ammoniak ist giftig – jedes verlangt sein eigenes Schutzkonzept.

Normen und Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, Anhänge IV und VII
  • Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81), Anhang 2.10 – Revision «Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025»
  • SN EN 378, Teile 1–4 – Kälteanlagen und Wärmepumpen, Sicherheit und Umwelt
  • EN 60079-10-1 – Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche
  • Suva-Publikation 66139 «Kälteanlagen und Wärmepumpen sicher betreiben»

SEDC AG · Beitrag aus unserer internen Weiterbildungsreihe «Technik Praxis», für Bauherrschaften und Nutzer gekürzt.

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